Da alle Ausbildungsprogramme nach tierpsychologischen Gesichtspunkten zusammengestellt werden, ist die Annahme hierfür begrenzt. Aus diesem Grund ist bei Rücktritt vor dem 60. – 28. Tag vor Anreisetermin eine Entschädigung von 50% des Ausbildungs- bzw. Unterbringungspreises für den angemeldeten Kurs sowie das gebuchte Zimmer für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn zu entrichten.
Bei Rücktritt zwischen dem 28. – und 01. Tag vor dem Anreisetag ist eine Entschädigung als Kostensatz für die Bearbeitung und für den entgangenen Gewinn in Höhe von 80% des Ausbildungs- bzw. Unterbringungspreises für den angemeldeten Kurs sowie das gebuchte Zimmer zu entrichten. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Bei Rücktritt vor dem 28. Tag entstehen keine Kosten. Terminabänderungen oder Absagen können nur schriftlich angenommen werden.
Gerichtsstand Viechtach.
Unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Unfall oder Krankheit) Können immer wieder eintreten und Sie dadurch zur Absage eines bereits angemeldeten Kurses zwingen. Deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung
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